Zum Artikel „Der Guru“ in der Süddeutschen Zeitung

 

Vor einigen Wochen erschien in der SZ ein Artikel über Heinz Grill,“ der Guru“ wurde er darin benannt, und beschrieben als Meister der auf manipulative Weise „Anhänger“ um sich schart diese, wohl mittels Gehirnwäsche ( wie das Bild zeigt) zu allerlei Abhängigkeiten führt und sie zu kriminellen Taten, wie Gerichtsmissbrauch und sogar Mord anstiftet.

Da ich Heinz Grill durch die Organisation von Seminaren und der Yogalehrerausbildung kennenlernen konnte, tauchte zuerst einmal eine Frage auf: Handelt es sich bei dem beschriebenen im Artikel der Zeitung um den gleichen Menschen den ich auch kenne?

Augenfällig ist ja, dass der angebliche “ Guru“ selbst nicht zu Wort kommt.

Dabei er ist der zentrale Aufhänger dieser Geschichte bei der man vergeblich nach Tatsachen, Belegen oder fundierten Zeugenaussagen sucht.

Was also tun, was glauben als Leser dieses Artikels? Belasse ich es dabei, geht mich vielleicht nichts an, oder ziehe ich in den Kampf? Welche Möglichkeiten habe ich und was für ein Ziel könnte es geben?


Entfremdete Darstellung von Heinz Grill in der Zeitung
Entfremdete Darstellung von Heinz Grill in der Zeitung

Ein kleiner Ausflug :

Friedrich Spree seine Cautio Criminalis und die Unschuldsvermutung

Der Jesuit Friedrich Spree von Langenfeld (1591-1635) wurde durch seine Kritik an den Hexenprozessen die er durch die (zunächst anonyme) Herausgabe seines Werkes Cautio Criminalis, bekannt. Darin beschreibt er, vor allem in Juristisch sehr fundierter Weise, die Unzulässigkeit aber auch der Wahrheitsfindung unzuträglichen Praxis der Folter von Verdächtigen. 

Dort finden sich auch erste, zumindest im deutschen Raum bekannten, Gedanken zu dem Juristischen Begriff der Unschuldsvermutung. Die Unschuldsvermutung , von Spee auch mit „ in dubio pro reo ( Im Zweifel für den Angeklagten) aufgegriffen, gilt heute als eine der Grundprinzipien des rechtsstaatlichen Strafverfahrens, und wird sowohl von den Vereinten Nationen in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte , der EU Charta oder Der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)grundgelegt :Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ (EMRK)

Interessant ist es schon wie und vor allem wann solche Begriffe, wie die der Unschuldsvermutung hereingeführt werden zu bestimmten Zeiten. Nämlich dann wenn die Geschichte eine Notwendigkeit für ein solches Aufbegehren hervorbringt. Wie wir heute ja alle mit einhelliger Stimme die Hexenprozesse welche die Kirche im Mittelalter geführt hat, und dadurch tausende (unschuldige) Frauen durch Leid und Folter schließlich in den Tod gebracht hat, als absolute Grausamkeit, Unmenschlichkeit und auf Aberglauben und reiner Ausübung von Macht und habgierigen Besitzinteressen anschauen können, so war dies zur damaligen Zeit den Menschen zum einen noch nicht möglich, zum anderen konnten sie es, aus Angst selbst der Hexerei bezichtigt zu werden, nicht wagen.


Hexenverbrennung ist heute verpönt. Doch wie geht man jetzt mit Menschen um die unbequem, nicht konform sind und sogar aufbegehren gegen die von Kirche und Medien auferlegte Unmündigkeit und eine Idee der freien und von Institutionen unabhängigen Spiritualität in der Öffentlichkeit vertreten?

- Man bezeichnet sie als Sekte. Das "löst" das Problem effektiv.


Wie wir aus der Geschichte erkennen, musste es doch immer wieder mutige Menschen geben die ein Ideal, einen Gedanken, wie den der Unschuldsvermutung, und der ja heute (zumindest dem Wortlaut nach) Grundlage eine rechtsstaatlichen Systems ist, denken aussprechen und durchringen, damit dies auch eine allgemeine Grundlage werden kann.

Friedrich Spee ist heute ein Held, Schulen werden nach ihm benannt.

Wie steht dies in Bezug zu dem SZ Artikel? 

Zum einen wird durch die Zeitung gerade diese Unschuldsvermutung, mit Füßen getreten,( obwohl der Journalismus im sog. Pressekodex (Art.13) sich dazu verpflichtet) indem Klaus O. wiederholt als Mörder, das Vergehen als Doppelmord dargestellt wird, obwohl es dazu kein Urteil ( und auch keine fundierten Beweise) gibt. Es muss die Unschuld vermutet werden. Somit ist diese Bezeichnung schlicht falsch, eine Verleumdung gegenüber Klaus O. sowie Heinz Grill der ja als Anstifter für diesen „Doppelmord“ dargestellt wird.

 

Die Notwendigkeit der eigenen Urteilsbildung

Ein weiterer wichtiger Aspekt der sich hier zeigt, ist meiner Meinung nach die Notwendigkeit der eigenen Auseinandersetzung, und dem Ringen um eine eigenständige Urteilsbildung. Wage ich es eine Anschauung von etwas zu bilden, ganz unabhängig von dem was gerade für eine Meinung vorgegeben wird? Und bringe ich auch den Mut auf dann dieses aus freier Sicht gewonnene Urteil zu vertreten, eventuell gegen alle Widerstände? Spee konnte aufgrund seiner eigenständigen Auseinandersetzung und Urteilsbildung etwas schaffen was eine sehr wichtige Grundlage für das Rechtsleben darstellt. 

Sekte, Anhänger, Guru, mangelnde Fachkompetenz, Befürworter von Lichtnahrung um nur einige der Schlagwörter zu nennen sind für mich in keinster Weise mit dem Heinz Grill den ich kenne in Verbindung zu bringen. Eine solche Verurteilung, wie man es eigentlich nennen kann ist für die Person von Heinz Grill eine Beleidigung, gleichwohl aber auch für den mündigen Leser der sich eine eigenständige Moralität und Urteilsfähigkeit entwickeln möchte und dem diese Fähigkeit ja auf diese Art und Weise abgesprochen wird.

Ruft nicht dieser Artikel förmlich dazu auf sich selbst mit den Phänomenen des Sektenbegriffes, der Person von Heinz Grill und dem eigenen Stand zu dieser Thematik auseinanderzusetzen? Welche Grundlagen im Journalismus oder Grundsätzlichen Schutz der Menschenwürde benötigen wir für die Zukunft? 

 

Mehr zu Heinz Grill kann man z.B. auf seiner Internetseite finden heinz-grill.de

 


Auch interessant das Interview mit Heinz Grill: